Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rahmenbedingungen für Küchen-, Möbel-, Planungs-, Liefer- und Montageleistungen der Tischlerei Gelbstein GmbH.
Wichtig: Der Küchenkonfigurator und die Kontaktformulare dienen ausschließlich der unverbindlichen Anfrage. Ein Vertrag wird darüber nicht automatisch geschlossen. Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen und ausdrücklich vereinbarte Vertragsbedingungen haben Vorrang.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der Tischlerei Gelbstein GmbH, Juliushof 5, 12051 Berlin, über Küchenplanung, Küchen- und Möbelanfertigung, Lieferung, Montage, Modernisierung sowie damit zusammenhängende Leistungen, soweit im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Gegenüber Verbrauchern gelten gesetzliche Verbraucherschutzrechte uneingeschränkt.
2. Anfrage, Konfigurator und Vertragsschluss
Darstellungen, Küchenmodelle, Visualisierungen, Budgetklassen und Konfigurationen auf kuechenmodelle.de sind unverbindliche Planungs- und Inspirationshilfen. Das Absenden einer Konfiguration oder Anfrage ist keine Bestellung und kein Vertragsangebot, das Gelbstein unmittelbar annimmt. Ein Vertrag kommt erst durch eine individuelle Vereinbarung, insbesondere eine Auftragsbestätigung, einen unterzeichneten Auftrag oder eine sonstige eindeutige Annahme eines konkreten Angebots zustande.
3. Leistungsumfang
Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das konkrete Angebot, die Leistungsbeschreibung, freigegebene Planunterlagen und gegebenenfalls Nachträge. Angaben auf der Website ersetzen keine projektbezogene technische Prüfung. Geräte, Beschläge, Materialien und Fremdleistungen sind nur geschuldet, wenn sie im konkreten Auftrag enthalten sind.
4. Aufmaß, Planung und Freigabe
Die Fertigung maßgeblicher Bauteile erfolgt auf Grundlage der vereinbarten und freigegebenen Planungsdaten. Der Auftraggeber hat erkennbare Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen. Soweit Aufmaß, Anschlüsse oder andere Voraussetzungen durch den Auftraggeber oder Dritte bereitgestellt werden, müssen diese Angaben vollständig und zutreffend sein. Erforderliche technische Freigaben vor Produktionsbeginn dienen dazu, Maße, Materialien, Geräte und Schnittstellen verbindlich festzulegen.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Zugang zu den Räumen, erforderliche Informationen und – soweit vereinbart – geeignete Strom-, Wasser-, Abwasser- und sonstige Anschlüsse bereit. Er informiert über Besonderheiten wie Leitungsverläufe, statische Einschränkungen, Schadstoffe oder sonstige Umstände, die für Planung und Montage relevant sein können, soweit ihm diese bekannt sind.
6. Vom Auftraggeber bereitgestellte Pläne, Fotos und Daten
Der Auftraggeber darf nur Unterlagen übermitteln, zu deren Nutzung und Weitergabe er berechtigt ist. An den hochgeladenen oder übermittelten Unterlagen werden Gelbstein nur die für Anfrage, Planung, Kalkulation und Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsbefugnisse eingeräumt. Eine Veröffentlichung als Referenz, Werbung oder in sozialen Medien erfolgt nicht allein aufgrund der Projektübermittlung und bedarf einer gesonderten Freigabe bzw. Rechtsgrundlage.
7. Materialien, Farben und Naturprodukte
Muster, Bildschirmanzeigen und digitale Visualisierungen können Material, Farbe, Struktur und Lichtwirkung technisch bedingt abweichend darstellen. Bei Holz, Naturstein und anderen Naturmaterialien gehören natürliche Unterschiede in Farbe, Maserung, Struktur und Oberfläche zur Materialeigenschaft und sind im gesetzlich zulässigen Umfang kein Mangel, soweit keine konkrete abweichende Beschaffenheit vereinbart wurde.
8. Geräte und Produkte Dritter
Für eingebundene Elektrogeräte, Armaturen, Beschläge und sonstige Produkte Dritter gelten die konkret vereinbarten Produktspezifikationen. Herstellerangaben, Lieferfähigkeit und Modelländerungen können für die Projektplanung relevant sein. Gesetzliche Mängelrechte gegenüber Gelbstein bleiben durch Herstellergarantien unberührt.
9. Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen nach Planungs- oder Produktionsfreigabe können zusätzliche Kosten und Terminverschiebungen verursachen. Gelbstein informiert über erkennbare Auswirkungen, bevor kostenpflichtige Zusatzleistungen ausgeführt werden, soweit nicht wegen Gefahr im Verzug oder einer anderen besonderen Situation ein sofortiges Handeln erforderlich ist.
10. Preise und Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise, Zahlungspläne und Fälligkeiten. Budgetangaben im Online-Konfigurator sind keine verbindlichen Preise. Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden nur nach den gesetzlichen Regeln und den getroffenen Vereinbarungen vergütet.
11. Liefer- und Ausführungszeiten
Verbindliche Termine oder Fristen müssen ausdrücklich vereinbart sein. Verzögerungen durch nachträgliche Änderungen, fehlende Mitwirkung, nicht rechtzeitig bereitgestellte Anschlüsse oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Umstände können den Ablauf beeinflussen. Gesetzliche Rechte bei Verzögerungen bleiben unberührt. Bei Ereignissen außerhalb des beherrschbaren Risikobereichs gelten die gesetzlichen Regelungen.
12. Montage und Baustellenvoraussetzungen
Die Montage setzt geeignete und zugängliche Räume sowie die im Auftrag vorausgesetzten baulichen Bedingungen voraus. Leistungen an Elektro-, Gas-, Wasser- oder sonstigen technischen Anlagen werden nur ausgeführt, soweit sie ausdrücklich beauftragt sind und durch hierzu berechtigte Fachkräfte erfolgen. Nicht erkennbare bauliche Besonderheiten können zusätzlichen Prüf- oder Anpassungsbedarf auslösen.
13. Abnahme
Soweit die Leistung werkvertraglich abzunehmen ist, gelten die gesetzlichen Abnahmeregeln. Festgestellte Restarbeiten oder Mängel werden dokumentiert. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen verweigert werden.
14. Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte, soweit im individuellen Vertrag keine wirksame und zulässige abweichende Regelung getroffen wurde. Der Auftraggeber soll erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah und nachvollziehbar mitteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung erfolgen kann.
15. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, soweit eine Beschränkung gesetzlich unzulässig wäre.
16. Verbraucher und Widerruf
Das Absenden einer Anfrage über diese Website schließt keinen Vertrag. Wird später mit einem Verbraucher ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag geschlossen, wird geprüft, ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und welche Informationen hierfür erforderlich sind. Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, sieht § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht vor. Ob diese Ausnahme im Einzelfall greift, hängt vom konkreten Vertragsgegenstand ab.
17. Planungsunterlagen und Nutzungsrechte
Entwürfe, Zeichnungen, Planungsunterlagen und Visualisierungen können urheber- oder leistungsschutzrechtlich geschützt sein. Soweit im konkreten Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber die zur Durchführung und Nutzung des vereinbarten Projekts erforderlichen Rechte. Eine darüber hinausgehende Weitergabe zur anderweitigen gewerblichen Verwertung oder zur Ausführung durch Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit Gelbstein entsprechende Rechte zustehen. Gesetzlich zwingende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend der auf kuechenmodelle.de veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet. Projektfotos, Grundrisse und sonstige Unterlagen werden nicht allein aufgrund ihrer Übermittlung als Werbe- oder Referenzmaterial verwendet.
19. Eigentumsvorbehalt
Soweit bei einem Kaufvertrag bewegliche Sachen geliefert werden, bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Eigentum der Tischlerei Gelbstein GmbH.
20. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – Berlin als Gerichtsstand vereinbart werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
22. Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vertragsabreden, konkrete Leistungsbeschreibungen und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen allgemeinen Regelungen. Sollte eine Regelung unwirksam sein, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 17. September 2026